Rettungswesen

„Recht im Rettungsdienst ist mehr als nur Schadenmanagement und Arbeitsrecht. Für den Unternehmer von weitreichenderer Bedeutung sind Beauftragung und Genehmigungsverfahren. Als Rechtsanwalt und Rettungssanitäter kenne ich die Unterschiede. Ich persönlich berate Rettungsdienstunternehmen und Hilfsorganisationen umfassend und interdisziplinär mit Rechtsanwälten anderer Fachrichtungen und Steuerberatern.”

Themenbereiche

  1. Über Dr. Andreas Staufer

    Ich bin seit nunmehr zehn Jahren aktiv im Münchener Rettungsdienst tätig und kenne die Strukturen, die Personen und die Eigenheiten dieser sehr speziellen Branche. Bundesweit vertrete ich mit Kollegen der Kanzlei Finck Althaus Sigl & Partner Unternehmer und Hilfsorganisationen im Rettungsdienst. Aus persönlichter Motivation bin ich zudem als Dozent im Rettungsdienst tätig.

    Ich vertrete die Ansicht, dass auch ein Jurist möglichst praktische Erfahrung in den Bereichen besitzen sollte, die er vertritt. Ich kenne die feinen Unterschiede zwischen Beauftragung und Genehmigung, Notfallrettung und Krankentransport, Intensivtransport oder Verlegungsfahrt, KTW, ITW, RTW, NEF und VEF.


  2. Recht . Steuern . Wirtschaft - im Rettungsdienst?

    Im Rettungsdienst steckt Geld. Kosten und Nutzen von Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport sind kalkulierbar und durchaus lukrativ. Demgegenüber ist bei vielen Ehrenamtlichen die Ansicht weit verbreitet, dass diese Tätigkeit nur gemeinnützig erfolgen könne. Die Wirklichkeit in Europa sieht anders aus. Die traditionellen Hilfsorganisationen haben die Änderungen vielfach noch nicht wahrgenommen, zumindest reagieren sie nicht. Derweil kosten überkommene und unwirtschaftliche Strukturen den Kostenträgern und dem Steuerzahler Geld. Geld, das wirtschaftlicher und sinnvoller angelegt sein könnte, ohne Qualität einzubüßen. Auf Ehrenamtliche muss man hier nicht verzichten - auch sie können sinnvoll in ein qualifizierten und wirtschaftlichen Rettungsdienst eingebunden werden. Man muss es nur wollen.

    H ilfsorganisationen und private Unternehmen zeigen bereits in vielen einzelnen Beispielen, dass eine Zusammenarbeit gut funktioniert. Dies kann man weiter ausbauen - zum Wohle des Patienten. Hierbei ist Unterstützung durch einen sachverständigen Berater sinnvoll, um rechtliche Vorgaben einzuhalten und auch zukünftig wettbewerbsfähig zu bleiben.