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Vertragsprüfung und -controlling

Nahezu jeder Vertrag enthält Klauseln, der eine Partei mehr oder weniger benachteiligt. Entscheidend ist, dass Sie das Risiko vorher abschätzen können.

Unterschreiben Sie keinen Vertrag, den Sie nicht wirklich kennen; Zumindest dann nicht, wenn er Sie lange bindet. Besser, Sie informieren sich vorher, ob ein Vertrag in Ihrem Sinne formuliert wurde, bevor Sie endgültig unterschreiben. Selbst wenn sich beide Parteien einig sind, kann der Vertrag aufgrund unwirksamer Klauseln nichtig sein. Will sich dann einer der Partner später trennen, hat er gute Karten.

Ebenso sind Texte und Verträge regelmäßig auf Ihre Aktualität zu überprüfen.

Gerade Selbständige sollten Ihre Altverträge prüfen, wenn sie planen, ihre Praxis oder ihr Geschäft auf einen Nachfolger zu übertragen oder einen neuen Partner mit aufzunehmen, sei es vorübergehend oder auf Dauer. Regelmäßig empfiehlt sich die Prüfung von:

Auch der Internetauftritt, insbesondere das Impressum, kann Grund zu berufsrechtlicher oder wettbewerbsrechtlicher Beanstandung sein. Oftmals ist eine rechtliche Prüfung vor dem (Re)Launch günstiger, als eine spätere Überarbeitung.

Andreas Staufer

Rechtsanwalt Andreas Staufer
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