Logo Anwaltskanzlei Staufer

Arzt- und Medizinrecht

Zahlreiche gesetzliche Regelungen ziehen sich durch das Berufsleben eines Arztes und das anderer Heilberufler.

Besondere Rechtsfragen ergeben sich erstmals während der universitären Ausbildung, aber auch später als angestellter Krankenhausarzt oder niedergelassener Arzt in einer freien Praxis ohne oder in Kooperation mit anderen. Nicht allein die ärztliche Schweigepflicht birgt zahlreiche berufs-, zivil- aber auch strafrechtliche Besonderheiten, die sogar Auswirkung auf die Gestaltung von Verträgen haben, an denen Ärzte beteiligt sind. Auch alltägliche Probleme von Ärzten können arztrechtliche Bedeutung erlangen.

Ich biete flexible Beratungszeiten an, passend auch für einen zeitlich engen Dienstplan im Krankenhaus.

Rechtsberatung für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte

Medizinrecht

Rechtsanwalt Andreas Staufer
Nußbaumstr. 12 . 80336 München

Zweigstelle Dachau:
Krumpperstr. 1a . 85221 Dachau

Telefon 08131 188008