Arzt- und Medizinrecht
Zahlreiche gesetzliche Regelungen ziehen sich durch das Berufsleben eines Arztes und das anderer Heilberufler.
Besondere Rechtsfragen ergeben sich erstmals während der universitären Ausbildung, aber auch später als angestellter Krankenhausarzt oder niedergelassener Arzt in einer freien Praxis ohne oder in Kooperation mit anderen. Nicht allein die ärztliche Schweigepflicht birgt zahlreiche berufs-, zivil- aber auch strafrechtliche Besonderheiten, die sogar Auswirkung auf die Gestaltung von Verträgen haben, an denen Ärzte beteiligt sind. Auch alltägliche Probleme von Ärzten können arztrechtliche Bedeutung erlangen.
Ich biete flexible Beratungszeiten an, passend auch für einen zeitlich engen Dienstplan im Krankenhaus.
Rechtsberatung für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte
- Mahnwesen und Factoring in Praxis und Apotheke

- Praxismietrecht, Räume in einem Facharztzentrum

- Praxisnachfolge, Praxisgründung und Kooperation

- Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft
- Medizinisches Versorgungszentrum, MVZ
- Praxisbeitritt, Praxisaustritt und Praxisliquidation
- Belegarztverträge und kooperative Verträge
- Jobsharing, Anstellung von Ärzten
- Vertragsarztrecht
- Chefärzte
- Assistenzärzte
- Oberärzte
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Rechtsberatung für Klinikärzte
Rechtsberatung für Apotheker
Rechtsberatung für Psychotherapeuten
Rechtsberatung für Tierärzte
Wichtiger Hinweis: Ich vertrete im Arzt- und Medizinrecht ausschließlich Ärzte und Heilberufe, keine Patienten. Weitere Rechtsanwälte mit einem der Schwerpunkt Arzt- oder Medizinrecht in Dachau finden Sie unter anderem hier
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