Ärztliche Kooperationen
Praxiserwerb, Praxisveräußerung, aber auch die Umstrukturierung von Praxen,
deren Gründung oder Auseinandersetzung erfordern regelmäßig einen besonderen
Beratungsbedarf.
Nicht nur das Vertragsarztrecht gilt es zu berücksichtigen,
bereits das allgemeine Recht birgt zahlreiche Risiken. Langfristig lohnt es
sich, den eigenen Praxismietvertrag
auf Nachfolgeregelungen oder mögliche Kündigungsfristen hin zu überprüfen.
Arbeitsverhältnisse sind zu übernehmen. Aber auch Kündigungsrechte, Abfindung,
Wettbewerbs- und Rückkehrverbote bergen so ihre Tücken in sich. Ohne rechtliche
Beratung sollte man sich nicht in teils kostenintensive und langfristig
Investitionen stürzen.
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