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Ärztliche Kooperationen

Praxiserwerb, Praxisveräußerung, aber auch die Umstrukturierung von Praxen, deren Gründung oder Auseinandersetzung erfordern regelmäßig einen besonderen Beratungsbedarf.

Nicht nur das Vertragsarztrecht gilt es zu berücksichtigen, bereits das allgemeine Recht birgt zahlreiche Risiken. Langfristig lohnt es sich, den eigenen Praxismietvertrag auf Nachfolgeregelungen oder mögliche Kündigungsfristen hin zu überprüfen. Arbeitsverhältnisse sind zu übernehmen. Aber auch Kündigungsrechte, Abfindung, Wettbewerbs- und Rückkehrverbote bergen so ihre Tücken in sich. Ohne rechtliche Beratung sollte man sich nicht in teils kostenintensive und langfristig Investitionen stürzen.

Buchempfehlung

Medizinrecht

Rechtsanwalt Andreas Staufer
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